Das Wormser Gesundheitsnetz
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Liebe Praxen,
die KV RLP wird den Betrieb der AU-Sammelstelle mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 ganz einstellen.
Ab dem 1. Januar 2019 gilt somit für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen die gleiche Verfahrensweise:
- Sofern der Vertragsarzt für einen Versicherten einer Krankenkasse eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, erfolgt dies auf der AU-Bescheinigung (Muster 1).
- Die Ausfertigungen zur Vorlage bei der Krankenkasse (Muster 1a) und zur Vorlage beim Arbeitgeber (Muster 1b) sowie die Ausfertigung für den Versicherten (Muster 1c) sind dem Patienten auszuhändigen. Lediglich die Ausfertigung für den Arzt (Muster 1d) verbleibt bei diesem.
- Die Patienten sollten auf ihre Pflicht zur Weitergabe des Musters 1a an ihre Krankenkasse hingewiesen werden.
Damit entfällt auch die Abrechnungsmöglichkeit des Aufwendungsersatzes je AU-Bescheinigung der GOP 99002.
Herzliche GrüßeIhr WoGe-Team
Quelle:https://www.kv-rlp.de/mitglieder/publikationen/kv-praxis/kv-praxis-dezember-2018/(Stand 12.12.2018)
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Quelle: Wormser Zeitung, 10.02.2026Das WoGe-Wundzentrum ist bereits seit dem 1.10.2025 im Einsatz und zeigt erste Erfolge. Die WZ berichtete zuletzt über unsere Kooperation mit Frau Zimmermann. Zur Jahresauftaktveranstaltung am 04.03.2026 werden wir näheres berichten.
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